Methodik zur Umsetzung der neuen Regelung aus der ADR für die Beförderung gefährlicher Güter in Schweizer Tunneln

Auftraggeber

Bundesamt für Strassen (ASTRA)

Zusammenarbeit

Ernst Basler + Partner AG

Leistungen

  • Konzeption einer Methodik zur Zuteilung eines Strassentunnels in eine der 5 bestehenden Kategorien
  • Erarbeitung einer Direktive für die Methodik zur Umsetzung der Regelung aus der ADR 2007
  • Einordnung der nationalen Strassentunnel in eine der 5 Kategorien
  • Erarbeitung möglicher betrieblicher Massnahmen

Oben genannte Methodik basiert auf einer Software zur quantitativen Ermittlung von Risiken bei der Beförderung gefährlicher Güter in Tunneln. Die Software ist eine auf die schweizerischen Eigenheiten anpasste Version des Softwarepakets OCDE/AIPCR QRAM (Quantitative Risk Assessment Model). Die Lösung erstellt Häufigkeit x Schadenausmass-Kurven, die es gilt, mit den Akzeptanzkriterien der StFV (Verordnung über den Schutz vor Störfällen) zu vergleichen.

Ausführung

2008 - 2011

Projektbeschreibung

Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und dessen Zusätze (ADR) wurden Ende 2006 für alle Vertragsstaaten angepasst. Die Neuregelung ADR 2007 vereinheitlicht und legt die Durchfahrtsbeschränkungen von Gefahrguttransporten durch Tunnel fest. Infolgedessen müssen die zuständigen Behörden die Strassentunnel gemäss ihren Eigenschaften (Länge, Verkehr, Lüftung…) klassifizieren und einer Kategorie zuordnen (von A bis E). Dies entspricht einer Liste zugelassener, gefährlicher Güter.

Aufgrund dessen muss die Beschilderung der Tunnel angepasst werden. Die zuständigen Behörden können betriebliche Massnahmen festlegen.